Kosten und Kostenerstattung

Kosten

Erstes/Kurzes Informationsgespräch: Kostenfrei

 

Homöopathische Erstanamnese inkl. Repertorisation und Mittelverordnung: 165 Euro

 

Homöopathische Erstanamnese inkl. Repertorisation und Mittelverordnung bei Kindern bis zum 12. Lbj.: 135 Euro

 

Homöopathische Anamnese im akuten Krankheitsfall: Berechnung je nach zeitlichem Aufwand, ca. 60 Euro/Stunde

 

Beratungen in der Praxis oder telefonisch: Berechnung je nach zeitlichem Aufwand, ca. 60 Euro/Stunde

 

Beratungen an Wochenenden und Feiertagen: 30 Euro

 

Craniosacrale Therapie-Osteopathie: 75 Euro

 

Für Patienten mit einem geringeren Einkommen biete ich einen ermäßigten Sozialtarif an. Sprechen Sie mich bitte an, damit wir eine gemeinsame Lösung finden.


Kostenerstattung

Bei der Rechnungsstellung orientiere ich mich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Eine Erstattung der Behandlungskosten durch private Krankenversicherungen, Beihilfe oder private Zusatzkrankenversicherungen ist selbstverständlich möglich.

 

Die Erstattung wird jedoch möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet.

 

Achten Sie deshalb bitte auf die unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung.

 

Die Rechnung ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder privater Zusatzkrankenversicherung zu begleichen.

 

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten einer homöopathischen Behandlung nicht.

 

Hier kann ich Ihnen den Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung empfehlen.

 

Siehe auch Heilpraktikerversicherungsvergleich:

https://www.versicherung-online.net/heilpraktikerversicherung-3/

 

Tarife der Heilpraktikerzusatzversicherungen:

https://www.versicherung-online.net/media/heilpraktiker_tarife_2.pdf

 

Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Ich nehme mir Zeit für Sie, um eine umfassende Behandlung gewährleisten zu können. In dieser Zeit kann ich keine anderen Patienten behandeln. Ich möchte sie deshalb bitten, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls erlaube ich mir, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 35 Euro in Rechnung zu stellen.