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Worin besteht der Unterschied zwischen Heilpraktiker und Homöopath?

Auf dem Bild zum dazugehörenden Text über Homöopath und Heilpraktiker sind Globuli, ein Stethoskop und ein Apfel zu sehen.

Haben Sie sich schon gefragt wie es sich mit den Begriffen Heilpraktiker und Homöopath verhält, oder wissen Sie, wenn Sie zum Homöopathen gehen, ob dieser auch Heilpraktiker, homöopathischer Arzt oder Homöopath ist?

 

Ich würde Ihnen gerne in einem kleinen Blog Beitrag den Unterschied zwischen einem Homöopathen und einem Heilpraktiker erklären.

 

Der Heilpraktiker arbeitet im alternativmedizinischen und/oder komplementärmedizinischen Bereich mit Spezialisierung in unterschiedlichen Fachrichtungen. Zu diesen Fachrichtungen gehören u.a. die Homöopathie bzw. die klassische Homöopathie, die traditionelle chinesische Medizin, Osteopathie, Akupunktur, Irisdiagnostik und vieles mehr.

 

Der Beruf des Heilpraktikers ist die Berufsbezeichnung und die klassische Homöopathie ist die besondere Fachrichtung, in welche sich der Heilpraktiker spezialisiert. Als Heilpraktiker oder auch Arzt bezeichnet man sich des Öfteren als Homöopath, um die Fachrichtung deutlich zu machen. Grundlage für die Tätigkeit als Homöopath ist der Beruf des Arztes oder des Heilpraktikers.

 

Der Beruf des Heilpraktikers ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweilig entsprechend geltenden Fassung eine staatliche Zulassung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.

 

Die Ausbildung zum Heilpraktiker erfolgt an Heilpraktikerschulen zum Erlernen u.a. der Anatomie, Physiologie und Pathologie des Menschen sowie Krankheitslehre und Notfallversorgung. Diverse andere Themen und Grundlagen wie Anamneseerhebung, Untersuchungsmethoden, Punktionstechniken, Hygiene und gesetzliche Regelungen komplettieren die Ausbildung.

Daran anschließend erfolgt die staatliche amtsärztliche Überprüfung zur Zulassung des Heilpraktikers im Gesundheitsamt des jeweiligen Bundeslandes.

 

Als Heilpraktikerin für klassische Homöopathie oder auch Homöopathin habe ich die "staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" erworben und mich auf die Homöopathie als besondere Fachrichtung in einer dreijährigen Ausbildung, sowie vielfältigen Fortbildungen spezialisiert. Diesen komplementärmedizinischen Bereich übe ich überwiegend in meiner Praxis aus. Dazu behandle und berate ich Sie darüberhinausgehend naturheilkundlich zu besonderen Themen der gesunden Lebensführung.